Wer trägt die Verantwortung?
Der Betreiber eines Spielplatzes trägt zu jeder Zeit die volle Verantwortung für dessen ordnungsgemäßen Zustand. Das schließt eine Haftung des Betreibers für alle Unfälle ein, die auf Grund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstehen. Benutzer dürfen nicht unnötig zu Schaden kommen, Unfälle sollen möglichst vermieden werden. Die Aussagen der DIN EN 1176/ 1177 schaffen somit Rechtssicherheit für beide Seiten - für Benutzer und Betreiber. Denn die Durchführung von regelmäßigen und ordnungsgemäßen Inspektionen und entsprechender Wartung (gemäß DIN-EN 1176 Teil 7) ist auch für den Betreiber die einzige Möglichkeit, seiner Pflicht nachzukommen.
KOMPAN nimmt seine Verantwortung für Spielsicherheit und Vermeidung nicht kalkulierbarer Risiken bei der Entwicklung und Herstellung der Spielgeräte sehr ernst. Als Betreiber müssen Sie jedoch sicherstellen, dass dies während der langen Lebensdauer der Spielgeräte auch so bleibt. Hierfür können Sie von KOMPANs langjähriger Erfahrung profitieren.
KOMPAN übernimmt für Sie alle Aufgaben, die ausschließlich von sach- und fachkundigem Personal durchgeführt werden können. Denn die Vergabe von Inspektions- und Serviceaufgaben an professionelle Unternehmen ist eine effektive und kostengünstige Art, der DIN EN 1176 gerecht zu werden und für größtmögliche Sicherheit im Rahmen seines Verantwortungsbereiches zu sorgen.
