KOMPLAY Garantie
- Klassifikation der Materialien in Bezug auf die Garantiedauer
10 Jahre auf Material- und Produktionsfehler an feuerverzinkten und unlackierten Stahl- und Metallteilen, Kunststoff, bearbeitetem Holz (Pfosten), HDPE- und PP-Platten. Die Platten sind maximal UV-stabilisiert, dennoch können die Farben im Laufe der Zeit ausbleichen.
5 Jahre auf Material- und Produktionsfehler an Federn, lackierten Metallteilen, geformten Kunststoffteilen (Röhren-Rutsche), Kugellagern, phenolharzbeschichtete Holzplatten, Kletternetz-Konstruktionen und Seilen.
2 Jahre auf Fehlfunktionen aufgrund von Material- und Produktionsfehlern an beweglichen Kunststoff- oder Metallteilen. - Garantie auf beschädigte Teile
Die Garantie ist begrenzt auf KOMPAN-Produkte. Beschädigte Teile werden durch KOMPAN kostenfrei an die Adresse des Kunden geliefert. - Garantie hat nur Gültigkeit, wenn die Produkte sachgemäß installiert und gewartet worden sind.
Die Garantie setzt die Installation laut Herstellerangaben (KOMPAN-Montageanleitung), den normgerechten Betrieb laut DIN EN 1176, Teil 7 und die Einhaltung der Herstellerangaben zum Betrieb (KOMPAN-Wartungsanleitung) voraus. - Keine Garantie auf Verschleiß, unsachgemäße Anwendung oder Vandalismus
Die Garantie gilt nicht für normalen Verschleiß, Oberflächenkorrosion auf Metallteilen, verfärbte Oberflächen und andere kosmetische Schäden oder bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Anwendung und Vandalismus.
