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Allgemeine KOMPAN-Garantie

  1. Klassifikation der Materialien in Bezug auf die Garantiedauer

    20 Jahre
    Auf Produktionsfehler der HDPE- oder HPL-Platten. Die Platten sind maximal UV-stabilisiert, dennoch können die Farben im Laufe der Zeit ausbleichen.

    10 Jahre
    Auf Material- und Produktionsfehler an feuerverzinkten und unlackierten Stahl- und Metallteilen, Kunststoff, Siebdruckplatten, lackierten Holzplatten und bearbeitetem Holz (Pfosten).

    5 Jahre
    Auf Material- und Produktionsfehler an Federn, lackierten Metallteilen, geformten Kunststoffteilen, Kugellagern, Kletternetz-Konstruktionen und Seilen.

    2 Jahre
    Auf Fehlfunktionen aufgrund von Material- und Produktionsfehlern an beweglichen Kunststoff- oder Metallteilen und Ballnetzen sowie auf die elektronische Ausstattung von ICON.

  2. Garantie auf beschädigte Teile

    Die Garantie ist begrenzt auf KOMPAN-Produkte. Beschädigte Teile werden durch KOMPAN kostenfrei an die Adresse des Kunden geliefert.

  3. Garantie hat nur Gültigkeit, wenn die Produkte sachgemäß installiert und gewartet worden sind.

    Die Garantie setzt die Installation laut Herstellerangaben (KOMPAN-Montageanleitung), den normgerechten Betrieb laut DIN EN 1176, Teil 7 und die Einhaltung der Herstellerangaben zum Betrieb (KOMPAN-Wartungsanleitung) voraus.

  4. Keine Garantie auf Verschleiß, unsachgemäße Anwendung oder Vandalismus

    Die Garantie gilt nicht für normalen Verschleiß, Oberflächenkorrosion auf Metallteilen, verfärbte Oberflächen und andere kosmetische Schäden oder bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Anwendung und Vandalismus.